Warum ein Steuerberaterwechsel nicht lange hinausgezögert werden sollte
Oftmals einfacher als gedacht
Das Verhältnis von Mandant und Steuerberater ist komplex: Neben rein fachlichen, also finanziellen, rechtlichen und geschäftlichen Aspekten geht es hier auch um Vertrauen, Loyalität und das gute Gefühl, seine Angelegenheiten in kompetenten und engagierten Händen zu wissen.
Leider stellen wir immer wieder fest, dass Mandanten – obwohl sie mit Ihrem Steuerberater unzufrieden sind – an ihm festhalten oder den Wechsel lange hinauszögern.
Ein solches Vermeidungsverhalten kann sich allerdings zu Ihren Ungunsten auswirken, wenn es wirklich einmal hart auf hart kommt und Ihr Berater einfach im entscheidenden Moment versagt, nicht erreichbar ist oder durch Nachlässigkeiten Ihr gesamtes Unternehmen gefährdet. Wir raten Ihnen daher ausdrücklich dazu, das Verhältnis zu Ihrem Steuerberater auf Herz und Nieren zu prüfen und bei Bedarf einen Steuerberaterwechsel nicht hinauszuzögern. Der oft befürchtete Aufwand für einen Wechsel wird oft überschätzt und fällt in der Praxis meist deutlich geringer aus, als gedacht.
Gute Gründe zu handeln
Wenn ein Mandant seinen Steuerberater wechseln möchte, kann das ganz unterschiedliche Gründe haben. So kann beispielsweise nach einem Umzug der Wunsch entstehen, eine Steuerkanzlei vor Ort zu haben, um dort bei Bedarf auch persönlich und kurzfristig Rücksprache halten zu können. Für andere Mandanten ist dagegen der Faktor Standort zweitrangig, da sie den Austausch von Unterlagen bereits komplett digital abwickeln können. In solchen Fällen kann es dann vorkommen, dass der eigene Steuerberater in Sachen Digitalisierung hinterherhinkt und weiterhin auf Unterlagen in Papierform besteht. Für viele Mandanten ist das aber nicht mehr zeitgemäß und zu aufwändig, weshalb sie sich dann an einen Berater wenden, mit dem sie vollständig digital zusammenarbeiten können.
Nicht selten kommt es vor, dass Mandanten mit dem Leistungsportfolio oder der Arbeit ihres Steuerberaters nicht (mehr) zufrieden sind. Manchmal funktioniert es auch einfach nicht, weil Mandant und Berater zwischenmenschlich nicht gut miteinander zurechtkommen. Dann sollten Sie einen möglichst baldigen Wechsel des Steuerberaters anstreben.
Steuerberater sind wichtige Dienstleister und entsprechend dazu da, Ihnen Arbeit abzunehmen, Vermögen zu erhalten und Ihnen geschäftliche, rechtliche und wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Ein schlechtes Verhältnis kann man sich hier nicht leisten, denn es geht um nichts Geringeres als Ihre wirtschaftliche Existenz!
Haben Sie den Eindruck, Ihr Steuerberater ist zu teuer? Bei Bedarf sehen wir uns gerne mit Ihnen gemeinsam Rechnungen und Unterlagen an. Oft können wir tatsächlich ein für Sie günstigeres Angebot machen. Sollten wir allerdings der Meinung sein, dass Preis und Leistung Ihres Beraters in Ordnung sind, teilen wir Ihnen das ebenfalls mit.
Für viele Mandanten ist der Wunsch, den Berater zu wechseln, mit einer Reihe offener Fragen verbunden. Mit der Beantwortung der häufigsten Fragen zum Steuerberaterwechsel möchten wir Sie unterstützen, den Vorgang schnell und problemlos abzuwickeln.
FAQ zum Steuerberater-Wechsel
Ja, Sie können Ihren Steuerberater nach §627 BGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen wechseln, sofern keine einzelvertraglichen Reglungen zwischen Ihnen und Ihrem Berater über die Dauer des Beratungsverhältnisses bestehen. Eine Kündigungsfrist besteht also in der Regel nicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, mit der Kündigung ein wenig zu warten, beispielsweise, um ein laufendes Projekt noch abzuschließen etc.
Ein Wechsel des Steuerberaters ist grundsätzlich jederzeit möglich.Um den Wechsel zum neuen Berater für alle Beteiligten möglichst reibungslos ablaufen zu lassen, empfehlen wir Ihnen, einen Zeitpunkt zu wählen, an dem keine oder möglichst wenig Leistungen offen sind. Wann dieser Zeitpunkt ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da dies von Ihrer individuellen privaten oder geschäftlichen Situation abhängt. Wenn der Steuerberater von Ihnen mit regelmäßigen Aufgaben, wie beispielsweise der Erstellung der Buchführung, betraut worden ist, bietet sich ein Wechsel an, sobald die letzte eingereichte Buchhaltung bearbeitet und übermittelt worden ist.
Neben den oben genannten, konkreten Gründen für einen Wechsel ist ein neuer Steuerberater immer auch die beste Gelegenheit, eine neue fachliche Expertise über die eigenen finanziellen Angelegenheiten zu erhalten. Mitunter stellt sich dabei heraus, dass bestimmte Aspekte und steuerliche Möglichkeiten bislang nicht oder nur unzureichend berücksichtig worden sind. Ihr neuer Steuerberater ist zudem dazu verpflichtet, Sie in Kenntnis zu setzen, wenn sich herausstellt, dass der ehemalige Berater fehlerhaft gearbeitet hat. Eine solche „Generalprüfung“ Ihrer Angelegenheiten ist für Sie selbst und Ihren neuen Steuerberater naturgemäß zunächst mit ein wenig (Mehr-)aufwand verbunden. Schließlich müssen alle Unterlagen, Rechnungen und auch die detaillierten Aufgaben Ihres neuen Beraters erst einmal zusammengefasst, geprüft und definiert werden. Sie sollten dies aber unbedingt als ausgezeichnete Gelegenheit begreifen, „frischen Wind“ in Ihre Steuerangelegenheiten zu bringen.
Doppelte Kosten können dann entstehen, wenn Sie Ihrem Steuerberater das Mandat entziehen, während er gerade mitten in einem Bearbeitungsprozess für Sie ist. Der Steuerberater kann dann darauf bestehen, für diese Tätigkeit noch voll entlohnt zu werden, während Ihr neuer Steuerberater sich der Sache ebenfalls nochmals annehmen muss. Wenn möglich, versuchen Sie also laufende Projekte mit Ihrem alten Steuerberater immer abzuschließen, klären Sie die offene Honorarfrage und leiten Sie erst dann den Wechsel ein. So werden Ihnen doppelte Kosten erspart bleiben. Bei Bedarf ist eine Überprüfung des letzten abgeschlossenen Projekts durch uns ebenfalls möglich. Dies ist in der Regel günstiger als eine komplette Neuerstellung. Kosten für die Übernahme der Buchhaltungsunterlagen und die Neueinrichtung des Mandats fallen bei uns grundsätzlich nicht an.
Wenn Sie Ihren Steuerberater wechseln möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir stimmen dann mit Ihnen gemeinsam ab, welche Arbeiten noch von Ihrem bisherigen Berater erledigt werden sollten. Wenn – in seltenen Fällen – ein sofortiger Wechsel gewünscht wird, dann übernehmen wir unverzüglich alle laufenden Arbeiten. Anschließend unterzeichnen Sie eine Zustell- und Vertretungsvollmacht, die wir an das Finanzamt übermitteln. Diese Vollmacht legitimiert uns gegenüber dem Finanzamt, steuerliche Sachverhalte zu erfragen, beispielsweise wenn nicht ganz klar ist, wie der aktuelle Stand gegenüber dem Finanzamt ist. Diese Vollmacht senden wir dann als Nachweis an Ihren alten Steuerberater mit dem Hinweis, dass wir das Mandat übernehmen. Bei dieser Gelegenheit informieren wir ihn auch darüber, welche Arbeiten noch durch ihn sinnvollerweise erledigt werden sollten und ab wann sein Mandat dann tatsächlich endet. Selbstverständlich können Sie Ihrem Steuerberater auch persönlich mitteilen, dass Sie sein Mandat beenden möchten. Das Anfordern der Unterlagen wird aber in der Regel immer durch uns übernommen.
Nachdem Ihr bisheriger Berater über den Wechsel informiert wurde, ist er verpflichtet, Daten und Unterlagen an Sie oder Ihren neuen Berater zu übergeben. In der Regel wird Ihr neuer Berater alle notwendigen Unterlagen und Dokumente direkt bei Ihrem ehemaligen Berater anfordern. Die Buchhaltungsdaten werden dann durch Ihren neuen Berater 10 Jahre lang gespeichert. Einen Verlust Ihrer Daten oder Probleme bei der Herausgabe brauchen Sie daher nicht zu befürchten.
Leider kann es zwischen Mandant und Steuerberater zu unüberwindlichen Streits und Differenzen kommen, die ein Ende des Betreuungsverhältnisses unvermeidlich machen. Aber auch in solchen Fällen bleibt Ihr ehemaliger Berater natürlich verpflichtet, Ihre Unterlagen und Dokumente herauszugeben, sofern alle Rechnungen von Ihnen beglichen wurden. Anders sieht es allerdings bei Dokumenten aus, die Ihr Steuerberater während seiner Tätigkeit selbst angefertigt hat. Diese muss er nicht herausgeben und Sie sollten deshalb Schreiben und Mails Ihres Beraters immer gut aufbewahren.
Zunächst sind Sie natürlich in der Wahl und beim Wechsel Ihres Steuerberaters frei, d. h. das Finanzamt kann keinerlei Einfluss darauf nehmen, ob und wie oft Sie Ihren Steuerberater wechseln. Da Ihr Steuerberater aber in der Regel ein Mandat von Ihnen erhalten hat, um Sie gegenüber der Finanzbehörde vertreten zu können, müssen Sie dieses Mandat widerrufen und auf Ihren neuen Berater übertragen. Selbstverständlich übernehmen wir diese Kommunikation mit dem Finanzamt und Ihrem alten Steuerberater im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie.
Fazit
Ein Wechsel des Steuerberaters ist in der Regel einfacher, als angenommen wird und kann sich auch finanziell für Sie auszahlen. Sie sollten daher nicht zögern, zu wechseln, wenn Sie mit den Leistungen Ihres Steuerberaters unzufrieden sind. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der vollständigen Abwicklung dieser Vorgänge, wenn Sie in Zukunft von uns beraten werden möchten.