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Downloads: Merkblätter und Arbeitshilfen
Hier finden Sie zu einigen interessanten Themen Merkblätter und Arbeitshilfen.
Merkblätter
Steuerliche Auswirkungen der Eheschließung
Der Ehe kommt in Deutschland eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zu. Die Mehrzahl der Deutschen stand bereits vor dem Traualtar. Allein im Jahr 2019 wurden rund 450.000 Ehen geschlossen. Die steuerlichen Regelungen für Verheiratete knüpfen an das zivilrechtliche Eheinstitut an. Erforderlich ist daher grundsätzlich eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland. Andere Gemeinschaften (z.B. eheähnliche Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft) fallen – wie auch Paare, welche nur rein kirchlich getraut wurden – nicht unter die steuerlichen Sonderregelungen. Der zivilrechtlichen Ehegemeinschaft sind eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich gleichgestellt.
Kinderbetreuungskosten
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt oftmals die entgeltliche Betreuung von Kindern. In dieser Situation unterstützt auch "Vater Staat" Doppelverdiener und berufstätige Alleinerziehende durch einen steuerlichen Abzug der Kinderbetreuungskosten. Seit 2006 können derartige erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten direkt von den Einnahmen abgezogen werden, durch die der Betreuungsaufwand verursacht wird. Neben diesen erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten sind auch durch eine Ausbildung oder Krankheit bzw. Behinderung verursachte Kosten sowie die Kosten für die Betreuung von Kleinkindern steuerlich absetzbar.
Verträge mit nahen Angehörigen
Steuerpflichtigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse so zu gestalten, dass die Steuerbelastung möglichst gering ist. Verträge unter nahen Angehörigen bieten hierbei die Möglichkeit, Einkünfte auf steuerlich weniger belastete Angehörige zu verlagern. Auf diese Weise können sie sich steuermindernd auch im Rahmen des Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugs auswirken. Insbesondere Verträge mit nahen Angehörigen werden im Rahmen von Betriebsprüfungen jedoch entsprechend kritisch beleuchtet, mit der Folge, dass sie, zum Teil aufgrund vermeidbarer Fehler bei der Durchführung, steuerlich nicht anerkannt werden.
BWA lesen und verstehen
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt Auskunft über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens. Mit dem folgenden Mandanten-Merkblatt möchten wir das Verständnis für die BWA bei Ihnen fördern und schaffen damit die Grundlage, um über die Verbesserung wichtiger Kennzahlen zu sprechen.
Bewirtungskosten
Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Mithilfe des Mandanten-Merkblatts informieren wir Siie schnell und bequem.
Rechnungen und Vorsteuerabzug
Ein Unternehmer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für sein Unternehmen erbracht worden ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Der Vorsteuerabzug ist dann in dem Voranmeldungszeitraum (Monat oder Quartal) möglich, in dem die Rechnung vorliegt. Der Vorsteuerabzug ist außerdem möglich, wenn der Unternehmer vor Leistungserbringung aufgrund einer ordnungsgemäßen Rechnung eine Anzahlung leistet. Ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß, weil bestimmte Pflichtangaben fehlen oder unzutreffend sind, ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Die Finanzämter prüfen im Rahmen von Außenprüfungen oder Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sehr gründlich, ob die Rechnungen alle Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllen. Ist dies nicht der Fall, droht eine Rückforderung der geltend gemachten Vorsteuer sowie eine Verzinsung der Steuernachzahlung von 6 % pro Jahr.
Checkliste Kassenführung mittels "offener Ladenkasse" ab 2020
Ab dem 1.1.2020 haben sich durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion verschärft.
Die Art der Kassenführung wird nach wie vor weder vom Gesetzgeber noch von der Finanzgerichtsbarkeit (BFH und FG) vorgeschrieben, so dass auch eine sog. offene Ladenkasse weiterhin steuerlich zulässig ist.
Mithilfe des Mandanten-Merkblatts „Checkliste für die Kassenführung mittels offener Ladenkasse ab 2020“ können die Aufzeichnungspflichten auch bei Verwendung einer offenen Ladenkasse gesetzeskonform überprüft und erfüllt werden.
Checkliste Kassenführung ab 2020
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen haben sich die gesetzlichen Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften verändert. Ab 1.1.2020 gelten weitere Verschärfungen: Elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion müssen ab diesem Zeitpunkt mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) ausgerüstet werden.
Mithilfe der Checkliste für die Kassenführung ab 2020 können Unternehmen mit umfangreichem Bargeldverkehr prüfen, ob die Kassenführung die verschärften gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und die notwendigen Dokumentationen vornehmen.
Häusliches Arbeitszimmer – Abzugsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen – einheitlich für alle Einkunftsarten einschließlich Sonderausgabenbereich – grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Davon gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
- Ein Abzug der Aufwendungen bis zur Höhe von 1.250 € ist möglich, wenn Ihnen und/oder den mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen für die Tätigkeit/en kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich nicht um einen Pauschbetrag, sondern um einen Höchstbetrag, der insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden kann.
- Die tatsächlichen Kosten ohne Beschränkung können abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
Besteuerung von (Elektro-)Fahrrädern
- Mit dem Gesetz vom 11.12.2018 wurden unterschiedliche Maßnahmen zur gezielten Förderung der umweltfreundlichen Mobilität umgesetzt. Sie betreffen die Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie die weitere Förderung der Elektromobilität
Betriebliche Altersvorsorge
- Von einer betrieblichen Altersversorgung spricht man, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Ein wesentlicher Vorteil für den Arbeitnehmer liegt hierbei in der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine effektive Maßnahme zur Mitarbeiterbindung, da sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte diese wegen ihrer vielen Vorteile sehr schätzen.
Geschäfts- und Firmenwagen
Firmenwagen sind zum Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeuge, die Arbeitnehmer privat nutzen dürfen. Hieraus ergibt sich ein sogenannter geldwerter Vorteil, der zum Arbeitslohn zählt. Bei Geschäftswagen, die ebenfalls zum Betriebsvermögen gehören, ist es der Unternehmer, der das Kfz auch privat nutzt, und die sich hieraus ergebenden Kosten sind Privatentnahmen, die den Gewinn nicht mindern dürfen.
Datenschutzgrundverordnung - was ist zu tun?
Die DSGVO brachte einige Änderungen mit sich; insbesondere wurden die Sanktionen drastisch verschärft. Unternehmen sollten die Vorgaben der DSGVO daher ernst nehmen; Grund zur Panik besteht allerdings nicht.
Arbeitshilfen
Antrag Kurzarbeitergeld KUG
Zählprotokoll Kasse
Stundenzettel Mitarbeiter
Aufzeichungen Reisekosten PKW und Verpflegungsmehraufwendungen
Erfassungsbogen neue Mitarbeiter
Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht
Interessante Links
www.bzst.de
Bundeszentralamt für Steuern
www.steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de
Steuerberaterkammer
www.nwb.de
Verlag neue Wirtschaftsbriefe
www.kfw.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau
www.bmbf.de
Bundesministerium für Bildung und Forschung
www.bmwi.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
www.ihk.de/nrw.htm
SIHK-Nordrhein-Westfalen
www.elsterformular.de
USt-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen
www.bbh.de
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
www.aktuell-verein.de
Lohnsteuerhilfe / Lohnsteuerhilfeverein