Ihre Einkommensteuererklärung - ganz einfach erstellt
Warum eine professionell erstellte Erklärung sinnvoll ist
Verschenken Sie kein Geld
Bei allen Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, endet am 31. Juli die Abgabefrist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Wer seine Erklärung verspätet abgibt, kann mit einem Verspätungszuschlag bestraft werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt, ist außerdem eine Fristverlängerung möglich.
Viele Arbeitnehmer glauben, keine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen. Doch bereits der Bezug von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder anderen Lohnersatzleistungen, Einkünften aus Vermietung, Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr neben Lohn oder Gehalt verpflichtet zur Abgabe. Das Finanzamt erwartet auch eine Einkommensteuererklärung, wenn ein Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen wurde, auf zweiter Steuerkarte gearbeitet oder mit der Steuerklasse V lohnbesteuert wurde. Sofern für Sie die Stichworte Arbeitsplatzwechsel, Wohnsitzwechsel, Heirat, Geburt, Scheidung oder Tod eines Angehörigen aktuell sind oder werden könnten oder Sie beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben, zu vermieten oder zu verkaufen oder dies bereits getan haben, betrachten wir es als besondere Herausforderung, ihre Wünsche und Interessen in den Mittelpunkt unserer Beratung zu stellen. Das bedeutet, dass wir uns Zeit nehmen, mit ihnen die persönliche Situation zu erörtern und interessengerechte, individuelle Lösungen zu finden.
Dies tun wir unter Ausschöpfung steuergünstiger Möglichkeiten und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Dabei beraten wir Sie in steuerlichen Gestaltungsfragen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
Wenn die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist dies bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Wir prüfen vorab ob sich die Abgabe für Sie lohnt und erstellen Ihnen ein Angebot - Sie entscheiden dann, ob wir die Erklärung für Sie erstellen sollen.
Wir bieten Ihnen unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und anderen Behörden, damit Sie keinen Cent mehr Steuern bezahlen müssen, als das Gesetz verlangt.
Gerne können Sie uns anhand der Checkliste die relevanten Unterlagen zusammenstellen und uns diese zur unverbindlichen und kostenlosen Prüfung zukommen lassen. Wir teilen Ihnen dann mit, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und wie hoch der Erstattungsbetrag oder Nachzahlungsbetrag ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Außerdem erbringen wir für Sie folgende Leistungen:
- Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
- Erstellung von Erbbschaftsteuererklärungen
- Einlegung von Rechtsbehelfen (Anderungsanträge, Einspruch und Klage)
- Steuerklassenwechsel
- Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
- Berechnung von Gehaltsveränderungen
- Splittingvorteil durch Heirat
- Getrennte Veranlagung
- Antrag auf Erlass oder Stundung der Steuer
- Nichtveranlagungsbescheinigung
- Prüfung der Steuererspanis bei Riester- und Rüruprente
- Beratung im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vergleich von Minijob und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis
- Altersvorsorge - Prüfung auf Versorgungslücke und Maßnahmen zur Reduzierung
- Beratung der Besteuerung der unterschiedlichen Einkunftsarten
- Immobilienanalyse unter steuerlichen Gesichtspunkten