Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG
Sie kennen Ihre Kontostände - aber kennen Sie auch die Rentabilität Ihres Unternehmens?
Empfinden Sie Ihren Jahresabschluss lediglich als notwendiges Übel, weil ihn das Finanzamt für Zwecke der Besteuerung verlangt?
Ihr Jahresabschluss inkl. dessen Zusammensetzung ist weit aus mehr! Aus ihm lassen sich wichtige Kennzahlen gewinnen um Ihr Unternehmen zu analysieren und mit anderen Firmen der Branche zu vergleichen. Der Jahresabschluss ist das betriebswirtschaftliche Spiegelbild Ihrer unternehmerischen Aktivitäten im vergangenen Jahr, wobei wir unsere Aufgaben nicht in einer reinen "Vergangenheitsbewältigung" sehen. Wir prüfen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und erstellen Ihren Jahresabschluss zeitnah mit einer Beratung, in der wir gemeinsam die Zukunft und eventuell notwendige Veränderungen besprechen.
Außerdem entlasten wir Sie bei der Kommunikation mit den Behörden.
Wir übenehmen sämtliche Kommunikation mit dem Finanzamt und unterstützen Sie bei dem Kontakt zu anderen Behörden wie der Stadt (z.B. Gewerbeanmeldung) oder Sozialversicherungsträger (z.B. Meldungen im Zusammenhang mit Ihren Mitarbeitern).
Was wir für Sie übernehmen:
- Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für Freiberufler und kleinere Unternehmen
- Erstellung von Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- je nach Gesellschaftsform mit Anhang (bei Kapitalgesellschaften), Gewinnverteilung und Kapitalkontenentwicklung (bei Personengesellschaften)
- Erstellung eines Erläuterungsberichtes
- Erstellung der Finanz- und Anlagenbuchführung
- E-Bilanz / Steuerbilanz und Anlage EÜR für die Übermittlung an das Finanzamt
- Abstimmarbeiten bei Übernahme einer Fremdbuchhaltung oder Ihrer eigenen Buchhaltung
- Bei Bedarf Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Sonderbilanzen, Zwischenbilanzen und Ergänzungsbilanzen
- Übernahme der Veröffentlichung bei gesetzlichen Vorgaben (Offenlegungs- bzw. Hinderlegungsverpflichtung lt. HGB)